Die Neuregelung der Tierschutz-Hundeverordnung im Jahr 2022, insbesondere durch den neuen Paragraph 10 mit einem Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen und dessen Handhabung durch die örtlichen Behörden wirft nach wie vor viele Fragen bei unseren Mitgliedern und vor allem Veranstaltern auf.